Lexikon · Deckungsarten

Skipperhaftpflicht

Die Skipperhaftpflicht deckt Schäden, die Sie als Führer eines fremden Bootes verursachen, typischerweise auf einer Charteryacht. Sie greift dort, wo der Vercharterer oder dessen Versicherer Rückgriff auf Sie nimmt.

Gilt fürFremde Boote
Typisch beiCharter an der Adria
Nicht dasselbe wieKautionsversicherung
SituationEigenes Boot, Schaden an Dritten
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ZuständigBootshaftpflicht
SituationCharterboot, Schaden bis zur Kaution
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ZuständigKautionsversicherung
SituationCharterboot, Schaden an Dritten oder über die Kaution hinaus
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ZuständigSkipperhaftpflicht
Drei Deckungen, die regelmäßig verwechselt werden. Wer nur chartert, braucht die unteren beiden; wer beides macht, braucht alle drei.

Was die Skipperhaftpflicht umfasst

Die Bootshaftpflicht gehört zum eigenen Boot. Die Kautionsversicherung ersetzt den Betrag, den das Charterunternehmen von der hinterlegten Kaution einbehält. Die Skipperhaftpflicht setzt dort an, wo der Schaden die Kaution übersteigt oder wo Dritte zu Schaden kommen und Sie als Bootsführer persönlich in Anspruch genommen werden.

Typische Anlässe sind eine Kollision beim Anlegen, ein beschädigter Nachbarsteg, ein Schaden an einer fremden Yacht in der Box oder eine Verletzung an Bord. Je nach Bedingungswerk sind auch Schäden mitversichert, die Crewmitglieder verursachen, solange Sie die Verantwortung als Skipper tragen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung. Diese schließt Wassersport häufig ein, aber nur bis zu bestimmten Bootsgrößen oder Motorleistungen und regelmäßig nicht für Segelyachten ab einer gewissen Länge. Wer eine 45-Fuß-Yacht chartert, sollte nicht davon ausgehen, dass die private Polizze das abdeckt.

Was die Skipperhaftpflicht nicht deckt

Schäden am gecharterten Boot bis zur Kaution
Diesen Teil trägt die Kaution, und dafür gibt es die Kautionsversicherung. Die Skipperhaftpflicht setzt erst darüber an.
Führen ohne die erforderliche Befähigung
Fehlt der geforderte Befähigungsausweis für das Revier oder die Bootsgröße, entfällt der Schutz regelmäßig zur Gänze. Das betrifft auch das Funkzeugnis, wo es verlangt wird.
Schäden unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss
Ein durchgehender Ausschluss, unabhängig davon ob am Revier eine Promillegrenze gilt.
Gewerbliche Törns und bezahlte Überstellungen
Sobald Sie für die Fahrt bezahlt werden, ist es keine private Nutzung mehr. Das braucht eine eigene Vereinbarung.
Teilnahme an Wettfahrten
Regatten sind häufig ausgenommen oder eingeschränkt, siehe Regattaklausel.

Schnellcheck

Zwei Fragen vor dem nächsten Charter.

Deckt meine private Haftpflicht den Charter wirklich ab?
Suchen Sie in Ihrer privaten Polizze nach dem Abschnitt Wassersport. Dort steht in der Regel eine Grenze: eine Bootslänge, eine Motorleistung oder die Einschränkung auf Boote ohne Motor. Eine typische Charteryacht liegt über allen drei Grenzen.
Wer ist außer mir noch gedeckt?
Prüfen Sie, ob die Crew mitversichert ist und ob ein Wechsel am Ruder etwas ändert. Bei Törns mit mehreren erfahrenen Seglern steuert selten nur eine Person, und genau dann passiert der Schaden erfahrungsgemäß nicht beim Skipper.
Charteryacht in der Marina bei der Übernahme
Symbolbild. Mit der Übernahme geht die Verantwortung auf den Skipper über — unabhängig davon, wer die Charter gebucht und bezahlt hat.

In Österreich

Ein großer Teil der österreichischen Skipper fährt das eigene Boot auf einem Binnensee und chartert zusätzlich in Kroatien oder Italien. Für diesen zweiten Teil der Saison trägt die Polizze des eigenen Bootes nichts bei. Wer beides macht, braucht in der Regel zwei getrennte Deckungen, und beim Chartern ist zusätzlich die Kaution zu bedenken.

Ob und in welchem Umfang Sie geschützt sind, richtet sich nach dem Bedingungswerk. Mehr dazu auf den Seiten Skipperversicherung und Charterversicherung.