Lexikon · Klauseln und Geltungsbereich
Regattaklausel
Die Regattaklausel legt fest, ob Schäden während einer Wettfahrt gedeckt sind. In vielen Bootspolizzen ist die Regattateilnahme eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.
Was die Regattaklausel umfasst
Zwei Einschränkungen kommen am häufigsten vor. Die erste betrifft Segel, Rigg, Spinnaker und Gennaker: Schäden daran sind in zahlreichen Bedingungswerken generell ausgenommen, auch außerhalb einer Regatta. Die zweite betrifft die Wettfahrt selbst, wobei manche Verträge sie bis zu einer bestimmten Bootsgröße oder für Clubregatten einschließen und für größere Veranstaltungen ausschließen.
Eigen ist die Haftungsfrage bei Berührungen. Die Wettfahrtregeln Segeln regeln, wer im Sinne des Sports im Recht war, und sehen eigene Verfahren vor. Die zivilrechtliche Haftung für den entstandenen Schaden richtet sich davon unabhängig nach dem allgemeinen Recht. Im dichten Feld an einer Startlinie ist das der Punkt, an dem es teuer wird.
Für gecharterte Regattaboote gelten eigene Regeln, und Ligaboote gehören meist dem Veranstalter oder dem ausrichtenden Club, mit einer Vereinbarung, die getrennt von Ihrer Polizze steht.
Was die Regattaklausel ausnimmt
Segel, Rigg, Spinnaker und Gennaker
Teilnahme an größeren Veranstaltungen
Kollisionen im Massenstart
Gechartertes Regattaboot
Schnellcheck vor der nächsten Wettfahrt
Zwei Fragen, die sich vor dem Start beantworten lassen und nicht nach der Berührung.
Was sagt meine Polizze zur Wettfahrt?
Sind Segel und Rigg überhaupt versichert?
In Österreich
Auf dem Attersee, dem Traunsee und am Wörthersee wird über die ganze Saison Wettfahrt gesegelt, von der Clubregatta am Mittwochabend bis zu den Stationen der Segel-Bundesliga. Wer regelmäßig startet, sollte vor dem ersten Rennen wissen, was die eigene Polizze zur Wettfahrt sagt, statt es nach einer Berührung herauszufinden.
Ein Beispiel aus der laufenden Saison steht im Beitrag Saisonfinale der 2. Segel-Bundesliga 2026 in Traunkirchen.
