Lexikon · Klauseln und Geltungsbereich

Regattaklausel

Die Regattaklausel legt fest, ob Schäden während einer Wettfahrt gedeckt sind. In vielen Bootspolizzen ist die Regattateilnahme eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.

Häufig ausgenommenSegel, Rigg, Spinnaker
Kritischer MomentDas dichte Feld am Start
LigabooteEigene Vereinbarung des Clubs
Regelt den SportWettfahrtregeln SegelnWer im Sinne der Wettfahrt im Recht war. Protestverfahren, Strafen, Ausschluss aus der Wertung.
Regelt das GeldZivilrechtliche HaftungWer den Schaden bezahlt. Richtet sich nach allgemeinem Recht, unabhängig vom Protestentscheid.
Zwei getrennte Verfahren nach derselben Berührung. Ein Protestentscheid zu Ihren Gunsten bedeutet nicht, dass die Schadenfrage erledigt ist.

Was die Regattaklausel umfasst

Zwei Einschränkungen kommen am häufigsten vor. Die erste betrifft Segel, Rigg, Spinnaker und Gennaker: Schäden daran sind in zahlreichen Bedingungswerken generell ausgenommen, auch außerhalb einer Regatta. Die zweite betrifft die Wettfahrt selbst, wobei manche Verträge sie bis zu einer bestimmten Bootsgröße oder für Clubregatten einschließen und für größere Veranstaltungen ausschließen.

Eigen ist die Haftungsfrage bei Berührungen. Die Wettfahrtregeln Segeln regeln, wer im Sinne des Sports im Recht war, und sehen eigene Verfahren vor. Die zivilrechtliche Haftung für den entstandenen Schaden richtet sich davon unabhängig nach dem allgemeinen Recht. Im dichten Feld an einer Startlinie ist das der Punkt, an dem es teuer wird.

Für gecharterte Regattaboote gelten eigene Regeln, und Ligaboote gehören meist dem Veranstalter oder dem ausrichtenden Club, mit einer Vereinbarung, die getrennt von Ihrer Polizze steht.

Was die Regattaklausel ausnimmt

Segel, Rigg, Spinnaker und Gennaker
Der weitreichendste Ausschluss, weil er in vielen Verträgen unabhängig von der Regatta gilt. Ein im Sturm gerissenes Vorsegel fällt genauso darunter wie eines, das in der Wettfahrt reißt.
Teilnahme an größeren Veranstaltungen
Manche Verträge schließen Clubregatten ein und größere Regatten aus, andere unterscheiden nach Bootsgröße. Die Grenze steht im Bedingungswerk und selten im Angebot.
Kollisionen im Massenstart
Gedeckt oder nicht, hängt an derselben Klausel. Ist die Wettfahrt ausgeschlossen, trägt der Schaden am fremden Boot nicht die eigene Polizze.
Gechartertes Regattaboot
Eigene Regeln, meist über den Chartervertrag geregelt. Siehe Kautionsversicherung und Skipperhaftpflicht.

Schnellcheck vor der nächsten Wettfahrt

Zwei Fragen, die sich vor dem Start beantworten lassen und nicht nach der Berührung.

Was sagt meine Polizze zur Wettfahrt?
Suchen Sie nach Regatta, Wettfahrt oder Rennen. Steht dort ein Ausschluss, gilt er auch für die Mittwochabendregatta im Club. Steht dort eine Einschränkung nach Bootsgröße oder Veranstaltungsart, prüfen Sie, ob Ihre Klasse darunter fällt.
Sind Segel und Rigg überhaupt versichert?
Diese Frage lohnt unabhängig von der Regatta. In vielen Verträgen sind sie generell ausgenommen, und das fällt erst auf, wenn das Vorsegel reißt.

In Österreich

Auf dem Attersee, dem Traunsee und am Wörthersee wird über die ganze Saison Wettfahrt gesegelt, von der Clubregatta am Mittwochabend bis zu den Stationen der Segel-Bundesliga. Wer regelmäßig startet, sollte vor dem ersten Rennen wissen, was die eigene Polizze zur Wettfahrt sagt, statt es nach einer Berührung herauszufinden.

Ein Beispiel aus der laufenden Saison steht im Beitrag Saisonfinale der 2. Segel-Bundesliga 2026 in Traunkirchen.