Lexikon · Klauseln und Geltungsbereich

Fahrtgebiet

Das Fahrtgebiet ist der geografische Raum, in dem der Versicherungsschutz gilt. Wer es verlässt, steht je nach Bedingungswerk ohne Deckung da, auch wenn die Polizze im Übrigen einwandfrei läuft.

Legt festWo der Schutz gilt
ErweiterungNur im Voraus möglich
Betrifft auchLagerung und Transport
WeltweitHöchste Stufe, entsprechend höchste Prämie
Mittelmeer einschließlich AdriaDas übliche Charter- und Trailerrevier
Europäische KüstengewässerOft begrenzt auf eine Seemeilenzahl ab Küste
Benannte BinnengewässerAttersee, Traunsee, Wolfgangsee, Wörthersee, Bodensee
Die Zonen liegen ineinander: Wer für die Adria versichert ist, ist auf dem Attersee mitgedeckt, aber nicht umgekehrt. Die genauen Grenzen benennt jedes Bedingungswerk selbst.

Was das Fahrtgebiet umfasst

Üblich sind gestufte Zonen: einzelne benannte Binnengewässer, alle Binnengewässer eines Landes, europäische Küstengewässer bis zu einer bestimmten Entfernung von der Küste, das Mittelmeer einschließlich Adria, Nord- und Ostsee, schließlich weltweite Deckung. Je weiter die Zone reicht, desto höher die Prämie.

Geregelt wird im selben Zug, was außerhalb des Wassers gilt. Die Lagerung an Land und der Aufenthalt im Winterlager sind meist mitgedeckt, oft aber mit eigenen Bedingungen zur Sicherung. Transport auf dem Trailer, Überstellungsfahrten und Schleppen sind eigene Punkte und nicht automatisch eingeschlossen. Manche Bedingungswerke schränken bestimmte Regionen zusätzlich saisonal ein.

Eine Erweiterung ist fast immer möglich, aber nur im Voraus. Sie wirkt nicht rückwirkend, und der Nachweis, wo das Boot zum Schadenzeitpunkt war, liegt im Streitfall bei Ihnen.

Wo es typischerweise klemmt

Der Trailer an die Adria
Zwei Dinge auf einmal offen: der Transport selbst und das neue Revier. Beides gehört vor der Abfahrt geklärt. Die Fahrt über den Alpenhauptkamm ist versicherungstechnisch etwas anderes als das Liegen in der Marina.
Der Törn, der weiter geht als geplant
Von Istrien nach Süddalmatien und weiter nach Griechenland: Irgendwo dazwischen endet die vereinbarte Zone. Wer spontan verlängert, verlässt sie ohne es zu merken.
Das Winterlager auf der anderen Seeseite
Auch die Lagerung hat einen Ort. Steht das Boot in einer Halle außerhalb des benannten Gewässers, ist die Frage berechtigt, ob die Deckung mitgeht.
Saisonale Einschränkungen
Manche Bedingungswerke nehmen bestimmte Regionen zu bestimmten Jahreszeiten aus. Das steht selten auf der Titelseite und meist weiter hinten im Bedingungswerk.

Schnellcheck

Zwei Fragen vor dem nächsten Ortswechsel.

Welche Zone steht in meiner Polizze?
Suchen Sie nach Fahrtgebiet, Geltungsbereich oder Fahrtbereich. Steht dort ein einzelner See namentlich, ist alles andere nicht gedeckt. Steht dort eine Seemeilenangabe, prüfen Sie, ob Ihr Törn darin bleibt.
Ist der Transport auf dem Trailer mitversichert?
Suchen Sie nach Transport, Überstellung oder Landtransport. Fehlt der Punkt, ist er in der Regel nicht enthalten. Eine Erweiterung ist meist unkompliziert, aber sie muss vor der Fahrt vereinbart sein.

In Österreich

Der typische Fall im Salzkammergut: Das Boot ist für den Attersee oder den Traunsee versichert und wird im Sommer einmal an die obere Adria getrailert. Sobald es auf dem Hänger steht, sind zwei Dinge offen, nämlich der Transport selbst und das neue Revier. Beides gehört vor der Abfahrt geklärt, nicht danach.

Welche Zone in Ihrem Fall vereinbart ist, steht in der Polizze.