Lexikon · Deckungsarten
Bootshaftpflicht
Die Bootshaftpflicht deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Boot anderen zufügen: an Personen, an fremden Booten, an Stegen und Anlagen oder am Gewässer. Schäden am eigenen Boot ersetzt sie nicht, dafür ist die Kaskoversicherung zuständig.
Was der Begriff umfasst
Der Kern ist die Deckungssumme: der Höchstbetrag, den der Versicherer je Schadenfall leistet. Eine Kollision mit Sachschaden bleibt meist überschaubar, eine dauerhafte Verletzung mit Behandlungs- und Verdienstfolgen erreicht schnell eine Größenordnung, die ein Privatvermögen übersteigt.
Neben Personen- und Sachschäden sind je nach Bedingungswerk auch Gewässerschäden eingeschlossen, etwa austretender Treibstoff oder Öl. Die Bergung oder Beseitigung eines gesunkenen Bootes ist ein eigener Punkt: Sie kann inkludiert, betragsmäßig begrenzt oder ausgeschlossen sein. Ebenso geregelt wird, wer mitversichert ist. Üblich ist, dass der jeweilige Bootsführer und die Crew mitgedeckt sind, solange sie mit Ihrem Wissen an Bord sind.
Wer ein fremdes Boot führt, ist über diese Polizze nicht geschützt. Dafür gibt es die Skipperhaftpflicht.
Was üblicherweise nicht gedeckt ist
Schäden am eigenen Boot
Geliehene oder gecharterte Boote, die Sie führen
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schleppen von Wasserskiläufern
Gewerbliche Nutzung bei privater Polizze
Schnellcheck
Zwei Fragen, die sich vor dem nächsten Schaden beantworten lassen und nicht danach.
Wie hoch ist meine Deckungssumme wirklich?
Ist die Wrackbeseitigung enthalten?
In Österreich
Ob eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, richtet sich nach der Regelung des jeweiligen Gewässers und des Bundeslandes. Unabhängig davon verlangen Yachtclubs, Marinas und Liegeplatzbetreiber in Österreich wie in Kroatien und Italien regelmäßig einen Nachweis, bevor sie einen Platz vergeben. Die Blaue Karte ist der international gebräuchliche Nachweis dafür.
Was im Einzelfall gedeckt ist, steht im Bedingungswerk Ihrer Polizze. Mehr zum Thema auf der Seite Bootsversicherung und Yachtversicherung.
