Lexikon · Deckungsarten

Bootshaftpflicht

Die Bootshaftpflicht deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Boot anderen zufügen: an Personen, an fremden Booten, an Stegen und Anlagen oder am Gewässer. Schäden am eigenen Boot ersetzt sie nicht, dafür ist die Kaskoversicherung zuständig.

KernwertDie Deckungssumme
SchütztDritte und deren Eigentum
NachweisBlaue Karte
AusgangspunktIhr Boot verursacht einen Schaden
PersonenBehandlung, Verdienstentgang, Rente
Fremde BooteKollision, Schaden in der Box
Stege und AnlagenMarina, Kran, Slipanlage
GewässerTreibstoff, Öl, Bergung
Vier Richtungen, eine Deckungssumme. Der Personenschaden ist der Grund, warum diese Summe nicht knapp bemessen sein sollte — die anderen drei bleiben meist überschaubar.

Was der Begriff umfasst

Der Kern ist die Deckungssumme: der Höchstbetrag, den der Versicherer je Schadenfall leistet. Eine Kollision mit Sachschaden bleibt meist überschaubar, eine dauerhafte Verletzung mit Behandlungs- und Verdienstfolgen erreicht schnell eine Größenordnung, die ein Privatvermögen übersteigt.

Neben Personen- und Sachschäden sind je nach Bedingungswerk auch Gewässerschäden eingeschlossen, etwa austretender Treibstoff oder Öl. Die Bergung oder Beseitigung eines gesunkenen Bootes ist ein eigener Punkt: Sie kann inkludiert, betragsmäßig begrenzt oder ausgeschlossen sein. Ebenso geregelt wird, wer mitversichert ist. Üblich ist, dass der jeweilige Bootsführer und die Crew mitgedeckt sind, solange sie mit Ihrem Wissen an Bord sind.

Wer ein fremdes Boot führt, ist über diese Polizze nicht geschützt. Dafür gibt es die Skipperhaftpflicht.

Was üblicherweise nicht gedeckt ist

Schäden am eigenen Boot
Die Haftpflicht zahlt nur, was andere erleiden. Für das eigene Boot ist die Kaskoversicherung zuständig.
Geliehene oder gecharterte Boote, die Sie führen
Das Boot, das Sie steuern, ist kein Dritter. Wer chartert, braucht dafür eine eigene Deckung.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Vorsatz ist in jeder Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit wird je nach Bedingungswerk unterschiedlich behandelt.
Schleppen von Wasserskiläufern
Wasserski, Wakeboard und Wasserspielgeräte sind ein eigenes Risiko und regelmäßig nur nach gesonderter Vereinbarung gedeckt.
Gewerbliche Nutzung bei privater Polizze
Sobald Sie für die Fahrt Geld nehmen, greift eine Privatpolizze in der Regel nicht mehr. Das betrifft auch bezahlte Überstellungen.

Schnellcheck

Zwei Fragen, die sich vor dem nächsten Schaden beantworten lassen und nicht danach.

Wie hoch ist meine Deckungssumme wirklich?
Sie steht auf der ersten Seite der Polizze. Prüfen Sie, ob Personen- und Sachschaden dieselbe Summe haben oder ob der Sachschaden gesondert begrenzt ist. Manche Verträge nennen zusätzlich ein Jahreshöchstmaß über alle Schäden.
Ist die Wrackbeseitigung enthalten?
Suchen Sie nach den Begriffen Bergung, Hebung oder Wrackbeseitigung. Sinkt ein Boot im Hafenbecken, verlangt der Betreiber die Beseitigung, und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Wert des Bootes.
Skipper an Bord einer Yacht
Symbolbild. Verantwortlich ist, wer das Boot führt. Die Haftpflicht deckt, was andere dabei erleiden — den eigenen Rumpf deckt sie nicht.

In Österreich

Ob eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, richtet sich nach der Regelung des jeweiligen Gewässers und des Bundeslandes. Unabhängig davon verlangen Yachtclubs, Marinas und Liegeplatzbetreiber in Österreich wie in Kroatien und Italien regelmäßig einen Nachweis, bevor sie einen Platz vergeben. Die Blaue Karte ist der international gebräuchliche Nachweis dafür.

Was im Einzelfall gedeckt ist, steht im Bedingungswerk Ihrer Polizze. Mehr zum Thema auf der Seite Bootsversicherung und Yachtversicherung.