Lexikon · Deckungsarten
Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung ersetzt den Betrag, den ein Charterunternehmen nach einem Schaden von Ihrer Kaution einbehält. Sie bezahlt nicht die Reparatur, sondern erstattet Ihnen den Teil, den Sie als Charterer selbst tragen müssten.
Kaution bei Übernahme3.000 Euro
Was die Versicherung leistet1.800 Euro
Was die Kautionsversicherung umfasst
Bei der Übernahme einer Charteryacht wird eine Kaution hinterlegt oder auf der Kreditkarte blockiert. Ihre Höhe richtet sich nach Größe und Wert der Yacht. Kommt es während des Törns zu einem Schaden, behält der Vercharterer die Kaution ganz oder teilweise ein. Wirtschaftlich ist sie damit nichts anderes als ein Selbstbehalt, den der Charterer trägt.
Typische Anlässe sind Grundberührungen, Schäden am Ruderblatt oder Saildrive, ein verlorenes Beiboot, ein beschädigter Außenborder, Schäden an Rumpf und Scheuerleiste beim Anlegen sowie verlorene oder beschädigte Ausrüstung. Die Versicherung erstattet den einbehaltenen Betrag bis zur vereinbarten Summe, häufig ihrerseits mit einem eigenen kleinen Selbstbehalt.
Der Abschluss muss vor Beginn des Törns erfolgen. Nach der Übernahme ist es zu spät, und nach dem Schaden ohnehin.
Was die Kautionsversicherung nicht deckt
Schäden Dritter über die Kaution hinaus
Persönliche Gegenstände der Crew
Alkohol oder fehlende Befähigung
Treibstoff, Endreinigung, Vertragsstrafen
Vorschäden ohne Protokoll
Das Übernahmeprotokoll mit Fotos ist der einzige Nachweis, der bei der Rückgabe zählt.
Schnellcheck
Zwei Fragen vor der Übernahme.
Deckt meine Summe die tatsächliche Kaution?
Habe ich die Übernahme dokumentiert?
In Österreich
Für österreichische Charterkunden ist die Adria das Hauptrevier, und dort wird die Kaution in aller Regel bei der Übernahme in der Marina blockiert. Kommt das Geld nach einem Schaden nicht zurück, liegt die Auseinandersetzung im Ausland, oft in einer anderen Sprache und unter einem anderen Recht. Genau das nimmt die Kautionsversicherung ab, weil sie Ihnen gegenüber leistet und nicht gegenüber dem Vercharterer.
Welche Schäden Ihr Vertrag abdeckt, steht im Bedingungswerk. Mehr dazu auf der Seite Charterversicherung.
