Lexikon · Deckungsarten

Kautionsversicherung

Die Kautionsversicherung ersetzt den Betrag, den ein Charterunternehmen nach einem Schaden von Ihrer Kaution einbehält. Sie bezahlt nicht die Reparatur, sondern erstattet Ihnen den Teil, den Sie als Charterer selbst tragen müssten.

Typische Höhe1.500 bis 5.000 Euro
AbschlussVor Törnbeginn
ErsetztDen Einbehalt, nicht die Reparatur

Kaution bei Übernahme3.000 Euro

1.800 Euro einbehalten 1.200 zurück

Was die Versicherung leistet1.800 Euro

Erstattung an Sie nicht betroffen
Vom Vercharterer einbehalten Zurück auf Ihr Konto Von der Versicherung ersetzt
Beispielrechnung, keine Zusage. Die Versicherung leistet an Sie, nicht an den Vercharterer — die Auseinandersetzung um die Reparatur bleibt davon unberührt.

Was die Kautionsversicherung umfasst

Bei der Übernahme einer Charteryacht wird eine Kaution hinterlegt oder auf der Kreditkarte blockiert. Ihre Höhe richtet sich nach Größe und Wert der Yacht. Kommt es während des Törns zu einem Schaden, behält der Vercharterer die Kaution ganz oder teilweise ein. Wirtschaftlich ist sie damit nichts anderes als ein Selbstbehalt, den der Charterer trägt.

Typische Anlässe sind Grundberührungen, Schäden am Ruderblatt oder Saildrive, ein verlorenes Beiboot, ein beschädigter Außenborder, Schäden an Rumpf und Scheuerleiste beim Anlegen sowie verlorene oder beschädigte Ausrüstung. Die Versicherung erstattet den einbehaltenen Betrag bis zur vereinbarten Summe, häufig ihrerseits mit einem eigenen kleinen Selbstbehalt.

Der Abschluss muss vor Beginn des Törns erfolgen. Nach der Übernahme ist es zu spät, und nach dem Schaden ohnehin.

Was die Kautionsversicherung nicht deckt

Schäden Dritter über die Kaution hinaus
Sobald jemand anderer zu Schaden kommt oder der Betrag die Kaution übersteigt, ist die Skipperhaftpflicht gefragt.
Persönliche Gegenstände der Crew
Verlorene Telefone, Kameras oder Ölzeug sind kein Kautionsthema. Dafür kommt allenfalls eine Reisegepäckversicherung in Frage.
Alkohol oder fehlende Befähigung
Beides führt regelmäßig zum vollständigen Verlust des Schutzes, unabhängig vom Hergang des Schadens.
Treibstoff, Endreinigung, Vertragsstrafen
Einbehalte, die nichts mit einem Schaden zu tun haben, sind nicht versichert. Auch die verspätete Rückgabe zählt dazu.
Vorschäden ohne Protokoll
Der häufigste Streitfall. Was bei der Übernahme schon da war und nicht im Protokoll steht, wird bei der Rückgabe Ihnen zugerechnet.

Das Übernahmeprotokoll mit Fotos ist der einzige Nachweis, der bei der Rückgabe zählt.

Schnellcheck

Zwei Fragen vor der Übernahme.

Deckt meine Summe die tatsächliche Kaution?
Im Chartervertrag steht die Kautionshöhe. Vergleichen Sie sie mit der Versicherungssumme. Liegt die Kaution darüber, tragen Sie die Differenz selbst, und zwar genau in dem Moment, in dem Sie es am wenigsten erwarten.
Habe ich die Übernahme dokumentiert?
Rundgang mit dem Telefon: Rumpf von beiden Seiten, Ruderblatt, Scheuerleiste, Beiboot, Außenborder, Segel. Zeitstempel und Datum sind automatisch dabei. Zehn Minuten, die den Unterschied machen.
Yacht am Liegeplatz in der Marina
Symbolbild. Die Kaution wird bei der Übernahme blockiert und ist ab diesem Moment Ihr Geld im Risiko. Was jetzt nicht ins Protokoll kommt, wird bei der Rückgabe Ihnen zugerechnet.

In Österreich

Für österreichische Charterkunden ist die Adria das Hauptrevier, und dort wird die Kaution in aller Regel bei der Übernahme in der Marina blockiert. Kommt das Geld nach einem Schaden nicht zurück, liegt die Auseinandersetzung im Ausland, oft in einer anderen Sprache und unter einem anderen Recht. Genau das nimmt die Kautionsversicherung ab, weil sie Ihnen gegenüber leistet und nicht gegenüber dem Vercharterer.

Welche Schäden Ihr Vertrag abdeckt, steht im Bedingungswerk. Mehr dazu auf der Seite Charterversicherung.