Lexikon · Summen und Entschädigung

Neuwertentschädigung

Bei Neuwertentschädigung ersetzt der Versicherer im Totalschaden den Preis eines vergleichbaren neuen Bootes statt des Zeitwerts. Diese Regelung ist üblicherweise auf die ersten Jahre nach der Erstinbetriebnahme befristet.

Gilt imTotalschaden
Befristet aufMeist 3 bis 5 Jahre
DanachZeitwert oder feste Taxe

Jahre seit ErstinbetriebnahmeTotalschaden

Jahr 1 bis 3: Neuwert ab Jahr 4: Zeitwert oder Taxe
Totalschaden im Jahr 2Preis eines vergleichbaren NeubootesDie Finanzierung bleibt gedeckt
Totalschaden im Jahr 6Marktwert im SchadenzeitpunktAbzüglich Alterung und Gebrauch
Die Frist ist der entscheidende Punkt. Sie steht im Bedingungswerk und ist nicht bei allen Anbietern gleich lang.

Was die Neuwertentschädigung umfasst

Drei Entschädigungsformen kommen in Bootspolizzen vor. Der Zeitwert entspricht dem Marktwert im Schadenzeitpunkt, also dem Neuwert abzüglich Alterung und Gebrauch. Die feste Taxe ist ein vorab vereinbarter Betrag, der im Totalschaden ohne weitere Diskussion ausbezahlt wird. Die Neuwertentschädigung geht darüber hinaus und stellt Sie so, als würden Sie das Boot neu beschaffen.

Relevant ist das vor allem bei finanzierten oder geleasten Booten: Der offene Kreditbetrag folgt einem Tilgungsplan, der Zeitwert folgt dem Markt, und in den ersten Jahren klafft dazwischen häufig eine Lücke.

Für Teilschäden gilt die Regelung in der Regel nicht. Dort werden die Reparaturkosten ersetzt, und bei Verschleißteilen wird häufig ein Abzug neu für alt vorgenommen.

Worauf es im Detail ankommt

Die Frist läuft ab Erstinbetriebnahme, nicht ab Kauf
Wer ein zwei Jahre altes Boot übernimmt, hat je nach Bedingungswerk nur noch den Rest der Frist. Das Datum auf dem Kaufvertrag hilft dabei nicht weiter.
Abzug neu für alt bei Teilschäden
Segel, Persenning, Polster und Batterien werden bei einer Reparatur häufig nur anteilig ersetzt, weil das neue Teil länger hält als das alte gehalten hätte.
Verhältnis zur festen Taxe
Eine Taxe schützt zugleich vor Unterversicherung, weil der Betrag vereinbart ist. Sie ist damit oft die bessere Wahl, sobald die Neuwertfrist abgelaufen ist.
Was bei Finanzierung zu beachten ist
Klären Sie mit der finanzierenden Stelle, welcher Betrag im Totalschaden offen bliebe. Diese Differenz ist der eigentliche Grund, warum die Entschädigungsform in den ersten Jahren zählt.

Schnellcheck

Zwei Fragen, besonders im ersten Vertragsjahr.

Welche Entschädigungsform steht in meiner Polizze?
Es steht entweder Zeitwert, eine feste Taxe mit Betrag oder ein Hinweis auf Neuwertentschädigung mit einer Frist. Diese drei Varianten führen im Totalschaden zu sehr verschiedenen Auszahlungen.
Wann läuft meine Neuwertfrist ab?
Rechnen Sie ab der Erstinbetriebnahme, nicht ab Ihrem Kauf. Notieren Sie sich das Datum. Im Jahr davor lohnt das Gespräch über eine feste Taxe als Anschlusslösung.

In Österreich

Bei neu übernommenen Booten, etwa einem Neubau aus einer österreichischen Werft, ist die Frage im ersten Vertragsjahr am wichtigsten und wird am seltensten gestellt. Wer heuer ein neues Boot übernommen hat, sollte nachsehen, welche Entschädigungsform in der Polizze steht und wie lange sie gilt.

Siehe auch die Seite Sunbeam-Yachtversicherung.