Lexikon · Summen und Entschädigung
Neuwertentschädigung
Bei Neuwertentschädigung ersetzt der Versicherer im Totalschaden den Preis eines vergleichbaren neuen Bootes statt des Zeitwerts. Diese Regelung ist üblicherweise auf die ersten Jahre nach der Erstinbetriebnahme befristet.
Jahre seit ErstinbetriebnahmeTotalschaden
Was die Neuwertentschädigung umfasst
Drei Entschädigungsformen kommen in Bootspolizzen vor. Der Zeitwert entspricht dem Marktwert im Schadenzeitpunkt, also dem Neuwert abzüglich Alterung und Gebrauch. Die feste Taxe ist ein vorab vereinbarter Betrag, der im Totalschaden ohne weitere Diskussion ausbezahlt wird. Die Neuwertentschädigung geht darüber hinaus und stellt Sie so, als würden Sie das Boot neu beschaffen.
Relevant ist das vor allem bei finanzierten oder geleasten Booten: Der offene Kreditbetrag folgt einem Tilgungsplan, der Zeitwert folgt dem Markt, und in den ersten Jahren klafft dazwischen häufig eine Lücke.
Für Teilschäden gilt die Regelung in der Regel nicht. Dort werden die Reparaturkosten ersetzt, und bei Verschleißteilen wird häufig ein Abzug neu für alt vorgenommen.
Worauf es im Detail ankommt
Die Frist läuft ab Erstinbetriebnahme, nicht ab Kauf
Abzug neu für alt bei Teilschäden
Verhältnis zur festen Taxe
Was bei Finanzierung zu beachten ist
Schnellcheck
Zwei Fragen, besonders im ersten Vertragsjahr.
Welche Entschädigungsform steht in meiner Polizze?
Wann läuft meine Neuwertfrist ab?
In Österreich
Bei neu übernommenen Booten, etwa einem Neubau aus einer österreichischen Werft, ist die Frage im ersten Vertragsjahr am wichtigsten und wird am seltensten gestellt. Wer heuer ein neues Boot übernommen hat, sollte nachsehen, welche Entschädigungsform in der Polizze steht und wie lange sie gilt.
Siehe auch die Seite Sunbeam-Yachtversicherung.
