Lexikon · Klauseln und Geltungsbereich

Kranklausel

Die Kranklausel regelt, ob und in welchem Umfang Schäden beim Kranen, Slippen und Bewegen des Bootes an Land gedeckt sind. Sie entscheidet im Herbst und im Frühjahr über die teuersten Schäden der Saison.

SaisonEnde September bis Ende Oktober
Zuerst haftetDer Kranbetreiber
BeweismittelFotos vor dem Anheben
1
Betriebshaftpflicht des KranbetreibersWer die Leistung erbringt, haftet für Fehler daran. Die Deckung ist aber der Höhe nach begrenzt.
2
Eigene KaskoversicherungGreift je nach Bedingungswerk. Viele Verträge decken nur die gewerbliche Kranung und schließen Eigenkranung aus.
3
Der EignerWas übrig bleibt, wenn die Grenze der Betriebshaftpflicht erreicht ist und die Kasko nicht greift.
Die Kette läuft von oben nach unten. Bei einer größeren Yacht ist die Grenze in Stufe 1 schneller erreicht, als es aussieht — und dann entscheidet allein das eigene Bedingungswerk.

Was die Kranklausel umfasst

Beim Kranen treffen zwei Ebenen aufeinander. Die erste ist die Haftung des Kranbetreibers, abgesichert über dessen Betriebshaftpflicht. Die zweite ist Ihre eigene Kaskoversicherung, und ob sie in dieser Situation greift, hängt am Bedingungswerk.

Typische Regelungen: Deckung nur, wenn die Kranung durch einen gewerblichen Betrieb erfolgt; Ausschluss bei Eigenkranung oder Hilfe durch Vereinsmitglieder; eigene Selbstbehalte für Schäden an Land; Anforderungen an die Bockung und an die Standsicherheit während der Winterlagerung. Auch der Zeitraum zählt, denn manche Bedingungswerke behandeln Kranen, Transport und Lagerung als drei getrennte Vorgänge.

Der praktische Teil ist unspektakulär und wirkt im Streitfall am meisten: Fotos vom Rumpf vor dem Anheben, die Gurtlage im Bild, nach dem Absetzen die Bockung dokumentieren. Wer einen Schaden erst im Frühjahr entdeckt, hat ohne diese Aufnahmen wenig in der Hand.

Worauf es beim Herbsttermin ankommt

Wer krant tatsächlich?
An einem Krantag arbeiten oft mehrere Betriebe und freiwillige Helfer nebeneinander. Für die Haftungsfrage macht es einen Unterschied, wer den Gurt gelegt und wer den Kran bedient hat.
Gewerblich oder in Eigenregie
Viele Bedingungswerke unterscheiden genau hier. Die Hilfe durch Vereinsmitglieder ist keine gewerbliche Kranung, auch wenn sie routiniert abläuft.
Gurtlage und Druckpunkte
Falsch gelegte Gurte beschädigen Log, Geber, Saildrive oder Welle. Der Schaden fällt beim Anheben nicht auf und zeigt sich erst beim nächsten Einwassern.
Bockung und Standsicherheit
Das Boot steht ein halbes Jahr. Viele Verträge knüpfen die Deckung im Winterlager an Anforderungen an die Bockung, und ein Sturz vom Bock ist ein Totalschaden.
Eigener Selbstbehalt für Schäden an Land
Häufig höher als der Grundwert. Prüfen Sie den Satz, bevor Sie den Krantermin vereinbaren, nicht danach.

Schnellcheck vor dem Krantermin

Zwei Fragen, die zehn Minuten kosten und im Ernstfall den Unterschied machen.

Steht in meiner Polizze etwas zur Kranung?
Suchen Sie nach Kranen, Slippen, Landtransport oder Bewegen an Land. Steht dort eine Einschränkung auf gewerbliche Durchführung, klären Sie vor dem Termin, ob Ihr Krantag das erfüllt.
Habe ich den Zustand vorher dokumentiert?
Rumpf von beiden Seiten, Kiel, Ruderblatt, Saildrive oder Welle, dann die gelegten Gurte, nach dem Absetzen die Bockung. Alles mit dem Telefon, Zeitstempel läuft automatisch mit.

In Österreich

An den Salzkammergut-Seen und in Kärnten liegen die Krantermine üblicherweise zwischen Ende September und Ende Oktober, meist organisiert über den Club oder die Werft. Dabei kranen mehrere Betriebe und Helfer an einem Tag viele Boote, und die Zuständigkeiten sind für den Eigner nicht immer klar erkennbar. Klären Sie vor dem Termin, wer die Leistung erbringt und welche Deckung dahintersteht.

Ob Ihre Polizze Kranschäden einschließt, steht im Bedingungswerk.